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Mitgliedschaft im FzJ
Mitglied im FzJ kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Die Mitgliedschaft wird per Aufnahmeantrag beim Präsidium beantragt,
dass jedem Antrag laut Satzung zustimmen muss.
Es werden vier Mitglieder unterschieden:
- natürliche Personen
- juristische Personen
- natürliche Personen, die zugleich Mitglied in einem dem
Arbeitskreis zentraler Jugendverbände angeschlossener Verbände sind
- juristische Personen, die Mitglied im Arbeitskreis zentraler
Jugendverbände sind (Mitgliedsverband des AzJ)
Für die Mitglieder gelten folgende Mindestbeiträge pro Jahr mit
Stand 01.01.2010:
- natürliche Personen: 60,00 €
- juristische Personen: 125,00 €
- Mitgliedsverbände des AzJ: 20,00 €
- natürliche Personen, die einem Mitgliedsverband des AzJ angehören:
10,00 €
Jedem Mitglied steht es frei, bei Eintritt in den Förderkreis
zentraler Jugendverbände für sich einen höheren Jahresbeitrag
festzusetzen. Der gewünschte Jahresbeitrag wird auf dem
Anmeldeantrag festgesetzt und ist für die Dauer der Mitgliedschaft
bindend.
Alle Mitglieder haben im FzJ die gleichen Rechten und Pflichten.
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